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registration evaluation authorisation restriction
 


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Ziele von REACh

Einheitliches Verfahren zur Beurteilung von Alt- und Neustoffen
 
Primäres Ziel der Neuordnung des Chemikalienrechts ist es, ein einheitliches Verfahren für die Beurteilung der Risiken von Alt- und Neustoffen für den Menschen sowie für die Umwelt innerhalb der EU zu etablieren. Mit dem Anmeldeverfahren gemäß der EU-Richtlinie 67/548/EWG existiert für Neustoffe bereits seit geraumer Zeit eine EU-weite Regelung, so dass ausreichende Informationen über mögliche Gefahren vorliegen, die eine Beurteilung der Risiken ermöglichen. Für Altstoffe besteht keine vergleichbare Regelung, so dass für diese nur unzureichende Informationen zu den von Ihnen ausgehenden Gefahren vorliegen. Mit der REACh-Verordnung werden Alt- und Neustoffe nach denselben Vorgaben beurteilt
 
Verbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt
 
Im Rahmen der Registrierungsverfahren sind detaillierte Informationen zur Gefährlichkeit eines Stoffes für ca. 30.000 Altstoffe einzureichen, für die bisher nur unzureichende Informationen vorgelegen haben. Auf deren Basis müssen geeignete Risikominderungs­maßnahmen entwickelt und an die jeweiligen Anwender übermittelt werden. Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen vom jeweiligen Produzenten neue Grenzwerte, sog. DNEL und PNEC-Werte, abzuleiten, die bei der Produktion und Verwendung dieser Stoffe eingehalten werden müssen. Damit soll eine Verbesserung des Schutzes von Menschen und der Umwelt erreicht werden.
 
Minimierung von Tierversuchen / Förderung alternativer Testmethoden
 
Ein weiteres Ziel der REACh-Verordnung ist die Verbesserung des Tierschutzes durch die Minimierung von Tierversuchen. Direkt damit verbunden ist die Förderung von alternativen Testmethoden. Die Zahl der Tierversuche soll zum einen durch das Prinzip „one substance – one registration“ begrenzt werden. Damit soll erreicht werden, dass Studien zu den gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes nur einmal im Rahmen der Registrierung dieses Stoffes durchgeführt werden. Zum anderen soll durch einen Informationsaustausch zwischen den Registrierenden sichergestellt werden, welche Studien bereits durchgeführt worden sind, um so die erneute Durchführung von Tierversuchen zu vermeiden. Durch die Entwicklung neuer alternative Testmethoden (z.B. in vitro Tests) soll der Verzicht auf die Durchführung von Tierversuchen ermöglicht werden.
 
Höhere Verantwortung für Hersteller / Importeure und Anwender
 
Letztlich soll den Unternehmen bei der Beherrschung von Risiken und bei der Handhabung von Chemikalien eine größere Verantwortung übertragen werden. Dies manifestiert sich in der Beweislastumkehr (s. Grundsätze von REACh) und in der Verpflichtung zur Anwendung von Risikominderungsmaß­nahmen, um negative Auswirkungen auf den Menschen bzw. die Umwelt zu eliminieren bzw. auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.