Was ist REACh? |
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Neuordnung des EU-Chemikalienrechts durch die EG-Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen
Mit der EU-Verordnung 1907/2006 (kurz: REACh) ist das Chemikalienrecht im EU-Wirtschaftsraum neu geordnet worden. Die REACh-Verordnung ist am 01.06.2007 in Kraft getreten und ist unmittelbar gültig, d.h. sie muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. REACh steht für die Registrierung (registration), Bewertung (evaluation), Zulassung (authorisation) sowie für die Beschränkung (restriction) von Stoffen. |


