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Auswirkungen von REACh

Bindung von Ressourcen:

 

Um die von der EU-Kommission mit der Verabschiedung der REACh-Verordnung beabsichtigten Ziele zu erreichen, müssen alle Akteure – also Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler – unter REACh die sie betreffenden Pflichten in die betriebliche Praxis umsetzen. Auf Grund der Komplexität der Anforderungen ist damit zu rechnen, dass die Implementierung der REACh-Anforderungen mit einem nicht unerheblichen Aufwand an Zeit, Personal und finanziellen Mitteln verbunden sein wird. Damit werden Ressourcen gebunden, die an anderer Stelle nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Kostensteigerung:

 

Die Registrierung von Stoffen ist mit Kosten für die Registrierung selbst (Registrierungsgebühren) sowie mit Kosten für ggf. durchzuführenden Studien verbunden. In Abhängigkeit von der hergestellten bzw. importierten Menge eines Stoffes summieren sich die Kosten auf einen Betrag bis hin zu ca. 1 Million €. Es ist zu erwarten, dass die Hersteller und Importeure diese Kosten an Ihre Kunden weitergeben werden, d.h. die Produkte werden sich verteuern.

 

Verfügbarkeit von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen:

 

Die REACh-Verordnung kann weitreichende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von chemischen Stoffen haben. So kann ein bestimmter Stoff entweder überhaupt nicht mehr oder nur eingeschränkt auf dem europäischen Markt verfügbar sein, weil eine Registrierung nicht vorgenommen worden ist bzw. eine Zulassung für eine bestimmte Verwendung nicht erteilt worden ist.

 

Produkt- und Prozessqualität:

 

Wenn ein Stoff aufgrund einer nicht erfolgten Registrierung, einer nicht berücksichtigten Verwendung bei der Registrierung, einer nicht erfolgten Zulassung oder aufgrund von Herstell- und Verwendungsbeschränkungen nicht für die Herstellung eines Produktes oder bei einem bestimmten Produktionsverfahren zur Verfügung steht, können sich Produkt- und / oder die Prozessqualität negativ verändern.

 

Produkt- und Verfahrensentwicklung:

 

Bei der Entwicklung von neuen Produkten oder bei der Weiterentwicklung bestehender Produkte sowie bei der Verfahrensentwicklung wird die Verfügbarkeit von Stoffen zukünftig ein Faktor sein, der stärker als bisher in den Fokus gerückt werden muss.

 

Prozess- und Verfahrensänderung:

 

Stärker als bisher sind die in den (erweiterten) Sicherheitsdatenblättern gemachten Angaben zur Ver­wendung und zu Risiko­management­maßnahmen durch den Anwender zu berücksichtigen. Es müssen gegebenenfalls neu aufgestellte Grenzwerte (DNEL- und PNEC-Grenzwerte) bei der Verwendung eingehalten werden. Des Weiteren müssen Herstell- und Verwendungsbeschränkungen berück­sichtigt werden. Alle diese Aspekte können dazu führen, dass Prozesse und Verfahren geändert werden müssen.