Definition wichtiger BegriffeHersteller
natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt
Importeur
natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die für die Einfuhr verantwortlich ist
Nachgeschalteter Anwender „natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender. Ein [...] Reimporteur gilt als nachgeschalteter Anwender“. Herstellen
Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand Einfuhr
physisches Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft Inverkehrbringen
entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen Verwenden
Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch Identifizierte Verwendung Verwendung eines Stoffes als solchem oder in einer Zubereitung oder Verwendung einer Zubereitung, die ein Akteur der Lieferkette, auch zur eigenen Verwendung, beabsichtigt oder die ihm schriftlich von einem unmittelbar nachgeschalteten Anwender mitgeteilt wird. Angegebene Verwendung Verwendung eines Stoffes als solcher oder in einer Zubereitung oder Verwendung einer Zubereitung, die durch ein nachgeschaltetes Glied der Lieferkette, einschließlich der eigenen Verwendung, beabsichtigt ist, oder die ihm schriftlich von einem anderen nachgeschalteten Anwender angegeben wird und in dem betreffenden nachgeschalteten Anwender übermittelten Stoffsicherheitsbericht erfasst ist. Stoff
„chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Her-stellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können" Stoffe, die nicht durch die Definition eines Phase-in-Stoffes beschrieben werden. In erster Linie sind dies Stoffe, für die eine Anmeldung vorgelegt wurde und die nach der Richtlinie 67/548/EWG in Verkehr gebracht werden durften, oder auch Stoffe, die erstmals in Verkehr gebracht werden.
No-Longer Polymer Liste
Seitdem es eine genauere Definition des Begriffes "Polymer" im Chemikalienrecht gibt, sind dadurch einige Stoffe, die bis dahin als Polymere galten, nicht länger als solche anzusehen (daher: No-longer Polymers). Für die Stoffe dieser Liste wurden "No-Longer Polymer-Nummern" vergeben. Diese Nummer ist siebenstellig vom Typ XXX-XXX-X. Die Liste beginnt mit 500-001-0. Polymer:
Stoff, der aus Molekülen besteht, die durch eine Kette einer oder mehrerer Arten von Monomer-einheiten gekennzeichnet sind. Diese Moleküle müssen innerhalb eines bestimmten Molekular-gewichtsbereichs liegen, wobei die Unterschiede beim Molekulargewicht im Wesentlichen auf die Unterschiede in der Zahl der Monomereinheiten zurückzuführen sind. Ein Polymer enthält Folgendes:
Monomer
ein Stoff, der unter den Bedingungen der für den jeweiligen Prozess verwendeten relevanten polymerbildenden Reaktion imstande ist, kovalente Bindungen mit einer Sequenz weiterer ähnlicher oder unähnlicher Moleküle einzugehen Zubereitung
Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen Erzeugnis
Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“. Wichtige AbkürzungenKanzerogene (krebserregende), mutagene (erbgutverändernde) oder reprotoxische (fortpflanzungs-gefährdende) Stoffe. “Derived no effect level” Aus gesundheitlichen Gründen sollten Menschen oberhalb dieser Konzentration einem Stoff nicht ausgesetzt werden. Der DNEL-Wert berechnet sich aus dem niedrigsten validen Wirkwert in Kombination mit bestimmten Sicherheitsfaktoren. Er wird für orale und dermale Expositionen in mg pro Person und Tag oder mg pro Körpergewicht und Tag angegeben. "Europäische Chemikalienagentur“ Altstoffverzeichnis der EU. Diese Liste enthält etwa 100.000 Substanzeinträge. In diese Liste wurden alle Stoffe aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Einführung der Ermittlungspflicht für das Gefährdungspotential chemischer Stoffe (1981) auf dem Markt waren. ELINCS-Verzeichnis
"European list of notified chemical substances" Das ELINCS-Register enthält Neustoffe, die nach Abschluss der EINECS-Liste (18. September 1981) gemäß Richtlinie 67/548/EWG (Neustoffverordnung) angemeldet wurden und werden. Das ELINCS-Register wird laufend aktualisiert. Wert, der eine aus den ökotoxikologischen Prüfungen abgeleitete, errechnete Stoffkonzentration in einem Umweltmedium bezeichnet - also in Wasser, Boden Luft etc. Oberhalb dieser Konzentrationen können schädliche Wirkungen auf Organismen nicht ausgeschlossen werden. In der Regel werden für die Berechnung Daten aus den Prüfungen zur Algen-, Daphnien oder Fischtoxizität herangezogen. Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften. Persistent bedeutet dabei, dass ein Stoff in der Umwelt stabil ist und nur langsam abgebaut werden kann. Bioakkumulierend bedeutet, dass sich ein Stoff in Lebewesen anreichern kann und dadurch Konzentrationen in einem Gewebe erreicht werden können, die wiederum toxische Effekte auslösen können. Toxisch bedeutet: schädlich für Lebewesen. RIP
"REACh Implementation Projects“ Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene, die Methoden und Leitfäden für die Umsetzung der REACHVerordnung vorbereiten; ein Link zu den Abschlussberichten der einzelnen RIP's findet sich auf REACH Navigator - Guidance Documents "Sicherheitsdatenblatt“ Datenblätter mit Sicherheitshinweisen für den Umgang mit gefährlichen Substanzen. In Europa und vielen anderen Ländern müssen solche Datenblätter vom Inverkehrbringer, Einführer und Hersteller von Gefahrstoffen und von Zubereitungen, die diese Gefahrstoffe über bestimmte Mengengrenzen hinaus enthalten, zur Verfügung gestellt werden. Gegebenenfalls ist ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB), welches um die Expositionsszenarien und Risikomanagementmaßnahmen zu ergänzen ist. Unter REACH ein Forum zum Austausch von Stoffinformationen, das nach der Vorregistrierung von Phase-in-Stoffen gegründet wird. Teilnehmer des SIEFs sind alle Hersteller / Importeure eines identischen Stoffes. Ziel des SIEF ist es, Mehrfachdurchführungen von Versuchen zu verhindern. Besonders besorgnis erregende Stoffe. Hierzu zählen CMR-Stoffe, PBT- und vPvB-Stoffe. TGD
"Technical Guidance Document“ Technischer, nicht rechtsverbindlicher Leitfaden zur Umsetzung der REACh-Verordnung, der in den RIP’s erarbeitet worden ist. UVCB (=SUVC)
"Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials” UVCB-Stoffe sind Stoffe, deren qualitative und/oder quantitative Zusammensetzung mehr oder weniger unbekannt ist. UVCB-Stoffe wie komplexe Reaktionsgemische oder Extrakte werden daher in aller Regel nicht nur durch die genaue Zusammensetzung, sondern auch durch zusätzliche Parameter definiert. Stoffe, die zwar nicht als toxisch bekannt sind (möglicherweise auch noch nicht daraufhin untersucht worden sind). Dafür sind sie aber besonders persistent und besonders stark bioakkumulierend. |



